Herstellung eines Wärmeverbundes zwischen der Stadtwerke Aue GmbH und der Nickelhütte Aue GmbH
Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (kurz: GEG oder auch „Heizungsgesetz“) wurden die Anforderungen an den Einsatz von erneuerbaren Energien (EE) bei der Beheizung von Häusern drastisch verschärft. Seit dem 01.01.2024 dürfen neue Heizungsanlagen nur aufgestellt werden, wenn sie mindestens 65 % der mit der Anlage bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen.