Verhalten bei Störfällen

Das Wichtigste in Kürze

Alarmierung: Durch Lautsprecherdurchsagen der Polizei und Feuerwehr

1. Den Anweisungen von Polizei und Feuerwehr folgen

2. Fenster und Türen schließen

  • Klimaanlage oder Belüftung ausschalten, auch wenn Sie sich im Auto befinden
  • Bleiben Sie in Ihrer Wohnung
  • Benachrichtigen Sie Nachbarn oder Passanten und leisten sie, wenn erforderlich Hilfe. Meiden Sie den Gefahrenbereich.
  • Leisten Sie den Anordnungen der Katastrophenschutzbehörden Folge!

3. Radio einschalten für eventuelle weitere Informationen

  • MDR Aktuell (95,1 MHz)
  • Radio Erzgebirge (90,8 MHz)
  • RSA (93,5 MHz),
  • Auf Lautsprecherdurchsagen achten

4. Nicht telefonieren

Greifen Sie nur im äußersten Notfall zum Telefon
Blockieren Sie nicht die Leitungen für die Einsatzkräfte

Das richtige Verhalten im Störfall

Mit dem vorliegenden Dokument möchten die Nickelhütte Aue GmbH ihre Nachbarschaft über den Standort, die getroffenen Sicherheitsvorkehrungen sowie über das richtige Verhalten bei Störfällen informieren. Den verantwortlichen Störfallbeauftragten können Sie unter folgender Nummer erreichen 03771 505 208.

Information der Öffentlichkeit nach § 11 Abs. 1 der Störfallverordnung

Mit der vorliegenden Broschüre möchten wir unsere Nachbarn über unseren Standort, die getroffenen Sicherheitsvorkehrungen sowie über das richtige Verhalten bei Störfällen unterrichten.

Als Störfall wird ein Industrieunfall bezeichnet, bei dem Stoffe freigesetzt werden, die Mensch der Umwelt gefährden können. In der Störfallverordnung, der gesetzlichen Regelung zur Verhinderung und Begrenzung von Industrieunfällen sind diese Stoffe aufgeführt.

Die Nickelhütte Aue GmbH unterliegt dieser Verordnung und hat dies der zuständigen Behörde nach §7 Störfallverordnung angezeigt. Mit dieser Broschüre bieten wir unsere Hilfe an und geben Ihnen Tipps, wie Sie sich im Falle eines Störfalls richtig verhalten. Der Inhalt wurde zuletzt am 02.05.2023 mit dem LFULG als der zuständigen Behörde abgestimmt.

Wenn sie Fragen zum Inhalt dieser Information haben oder weitergehende Informationen wünschen, dann rufen Sie uns einfach an. Unser Störfallbeauftragter ist unter 03771 505 208 erreichbar oder wenden Sie sich an unseren Bereich Kommunikation 03771 505 225. Abends und an Sonn- und Feiertagen wenden Sie sich bitte an den Schichtmeister 03771 505 444.

Der Betrieb wird regelmäßig vom LFULG als zuständige Behörde überwacht. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite www.umwelt.sachsen.de.

Was produziert die Nickelhütte Aue GmbH?

Aus Galvanikschlämmen, Katalysatoren und Rückständen der Metallindustrie erzeugen wir neue Metall-konzentrate wie Nickel, Kobalt, Kupfer, Vanadium und Edelmetalle. Diese werden entweder direkt ver-kauft, oder bei uns weiter veredelt. Aus den Verkaufsprodukten entstehen neue Katalysatoren (Nickel), Handy-Akkus (Kobalt) oder Farbpigmente (Vanadium).

Wir handeln auch mit Metallschrotten und verkaufen diese nach Sortierung weiter. Außerdem werden Transformatoren zerlegt. Die einzelnen Wertstoffe werden getrennt und in den Wirtschaftskreislauf zu-rückgeführt.

Darüber hinaus stellt unsere Legierungsschmelze nach Kundenwünschen Rotguss-, Messing- und Bron-zelegierungen her.

Die bei den thermischen Prozessen anfallende Abwärme wird in unserem Heizwerk für die Erzeugung elektrischer Energie und Wärme genutzt. Letztere deckt nicht nur unseren Eigenbedarf, sondern wird auch an andere Unternehmen in der Stadt Aue abgegeben

Alle Geschäftsfelder werden regelmäßig durch die DEKRA Certification GmbH auditiert. Die Nickelhütte ist zertifiziert nach

  • DIN EN ISO 9001 - Qualitätsmanagement
  • DIN EN ISO 14001 - Umweltmanagement
  • DIN EN ISO 45001 – Management für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
  • DIN EN ISO 50001 – Energiemanagement sowie zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb.

Im Betrieb sind gefährliche Stoffe im Sinne der Störfall-Verordnung in einer Menge vorhanden, welche die erweiterten Pflichten der Störfallverordnung bedingt.

Obwohl die Nickelhütte Aue GmbH die erforderlichen technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen hat, können Betriebsstörungen oder Havarien, bei denen gefährliche Stoffe im Betriebsgelän-de freigesetzt werden, nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden. Dies kann zu verschiedenen Gefahren z.B. Reizung von Augen oder Atemwegen führen. Auch Schädigungen der Umwelt sind denkbar.

Grundsätzlich gilt dabei: die Wirkungen sind umso geringer, je größer die Entfernung vom Unfallort ist. Gefährliche Stoffe werden die Werksgrenzen im Normalfall nicht überschreiten.

Was kann Störfälle verursachen?

In der Nickelhütte Aue GmbH werden eine ganze Reihe von Stoffen, die unter die Störfall-Verordnung fallen, eingesetzt. Da das Werk jedoch ein ständig wechselndes Produktionsprogramm hat, ist jeweils nur ein Teil dieser Stoffe gleichzeitig vorrätig.

Die folgende Tabelle führt einige Stoffe in Verbindung mit dem jeweiligen gesetzlich vorgeschriebenen Gefährlichkeitsmerkmal auf.

Die Formulierung der Gefährlichkeitsmerkmale sind der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (CLP- oder GHS-Verordnung) entnommen.

Stoffe und Konzentrate Gefährlichkeitsmerkmal Bemerkungen
Nickelsulfat, -chlorid, -nitrat
Natriumvanadat
Vanadiumpentoxid
Natriumvanadathaltige Schlacke
Giftig und umweltgefährlich Giftig beim Einatmen
Giftig beim Verschlucken
Verursacht Hautreizungen
Giftig bzw. sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben
Kupferchlorid, -sulfat
Kobaltsulfat
Nickel/Kupfer-Stein
Extraktionsmittel
Heizöl
Konzentrate:
Nickel / Kobalt
Kupfer / Zink / Chrom
Edelmetall
Molybdän / Wolfram
Vanadiumoxid
Umweltgefährlich Giftig bzw. sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben Verursacht Hautreizungen
Li-Ionen-Batterien Entwickelt bei Berührung mit Wasser
entzündbare Gase, Kategorie 1
Stoffe oder Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln,
Kategorie 1
Verdünner
Extraktionsmittel
Wasserstoffperoxid
Gesundheitsgefahr
Achtung
Gesundheitsschädlich
Kann bei Verschlucken tödlich sein
Verursacht Haut- und Augenreizungen
Sauerstoff
Salpetersäure 65%
Brandfördernd Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen Kann Brand verursachen oder verstärken

Sicherheitsvorsorge in der Nickelhütte Aue GmbH

Zur Gewährleistung der Sicherheit unserer Anlagen kommt ein mehrstufiges Konzept zur Anwendung:

  1. Bereits bei der Planung einer Anlage werden die Reaktionen der eingesetzten chemischen Stoffe und ihr Brandverhalten berücksichtigt und die notwendigen Maßnahmen zur Beherrschung von sich daraus eventuell ergebenden Gefahren von Anfang an einbezogen.
  2. Ein Spezialistenteam aus Planung, Entwicklung, Produktion, Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Werkfeuerwehr prüft systematisch, ob alle Gefahrenquellen und Schwachpunkte erkannt und beseitigt wurden. Diese Prüfung wird in einer „Risikoanalyse“ schriftlich festgehalten, die wiederum die Grundlage für die nach der Störfallverordnung zu erstellenden Sicherheitsberichte bildet.
  3. Die Behörden überprüfen, ob die Überlegungen der Nickelhütte Aue GmbH dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen und mit den gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen. Zu speziellen Fragen werden Sachverständige eingeschaltet, z.B. TÜV oder die Berufsgenossenschaft. Bei bestimmten Projekten wird die Öffentlichkeit beteiligt.
  4. Die Sicherheit unserer Anlagen wird regelmäßig vom TÜV und anderen Sachverständigen geprüft. Betriebsinterne Kontrollen und Inspektionen ergänzen diese Wiederholungsprüfungen. Außerdem überwachen unsere speziell ausgebildeten Beauftragten z.B. für Gewässer-, Störfall-, Immissionsschutz sowie unsere Sicherheitsbeauftragten den Zustand unserer Anlagen.

Da sich der Standort der Nickelhütte Aue GmbH in einem durch Hochwasser gefährdetem Gebiet befindet wurden auch zahlreiche Hochwasserschutzmaßnahmen realisiert. So wurden für das gesamte Werkgelände entlang des Ufers der Schwarzwasser die vorhandenen Schutzmauern erhöht. Für die Werkhallen stehen zusätzlich mobile Hochwassersperren zur Abschottung zur Verfügung.

Die Nickelhütte verfügt über eine 11 Mitglieder starke geschulte freiwillige Havariegruppe, die durch 15 Brandschutzhelfer unterstützt wird und für die Erstbekämpfung von Schadensfällen bereitsteht. Zwischen der Havariegruppe und der Auer Feuerwehr ist ein gemeinsamer Einsatzplan abgestimmt. Es wird eine direkte Meldeverbindung unterhalten Die Havariegruppe ist unter anderem mit einem Löschfahrzeug (Multicar) und einem Löschanhänger (beide jeweils mit Löschwasserpumpe T8 ausgerüstet), 1 AB Löschcontainer LC250S Schaum und entsprechender Schutzausrüstung ausgestattet.

Um Brände bereits im Entstehungsstadium bekämpfen zu können, verfügt das Werk über 6 Brandmeldeanlagen deren Meldung an den ständig besetzten Leitstand läuft. und 14 Rauchabzugsanlagen (RWA). Darüber hinaus stehen ca. 557 Handfeuerlöscher, 50 t Löschsand und 29 Löschwasserentnahmestellen im gesamten Betrieb zur Verfügung.

Für alle Maßnahmen außerhalb des Werkgeländes der Nickelhütte erfolgte eine Vorabstimmung mit dem Katastrophenschutz. Für den Betriebsbereich wurden ein Basis-Sicherheitsbericht und mehrere Teil-Sicherheitsberichte, sowie ein interner und ein externer Gefahrenabwehrplan angefertigt.

Beim Eintritt eines Störfalls werden unverzüglich die zuständigen Stellen informiert und mit ihrer Hilfe die erforderlichen Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen umgesetz.